4. Ausgabe 2024 | Nr. 95
Homo Digitalis und seine Raubkopierer
CUII BONO
„Raubkopierer sind Verbrecher“ haben uns Kampagnen früher erklärt. Aber wann ging das eigentlich los, wer trägt da welchen Schaden davon und was ist aus „sharing is caring“ geworden? Es folgt (k)ein heiterer Text zum Thema „Medienpiraterie“.
Als treuer Leser dieses Magazins, sind Sie selbstverständlich seinerzeit mit SERVER-Ausgabe 93 schlafen gegangen und haben mit der Taschenlampe unter der Bettdecke Homo Digitalis Folge 19 gelesen, Thema: „Media as a Service“. Dieses Essay, über digitalen Besitz und warum der User immer den Kürzeren zieht, lässt Sie schlecht schlafen – sorry dafür. Am nächsten Morgen läuft Kaffee aus der überteuerten Siebträgermaschine, direkt in die obligatorische Bester-Chef-Tasse. Vor Dienstbeginn öffnen Sie gedankenverloren einen anonymen Tab im Browser und steuern eine „dieser illegalen Seiten“ an, nur um das Staffelfinale Ihrer Lieblingsserie zu schauen, weil man sich „ja nun wirklich nicht alle Streamingdingens leisten kann“ und überhaupt „werfe ich denen doch nicht meinen ganzen Weihnachtsbonus in den Rachen, wenn mir doch sowieso nichts gehört!“ Seien Sie herzlich willkommen, im Kreis der Raubkopierer, Klaukopierer, Schwarzkopierer – Sie sind ein Straftäter (seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017). Doch, was ist das? Anstatt der angesteuerten Seite taucht ein orangefarbenes Bild auf, ein Warnhinweis: „Diese Website ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht verfügbar. Zu den Hintergründen informieren Sie sich bitte hier.“ Wie es aussieht ist die „Clearingstelle für Urheberrecht im Internet“ (CUII) auf Ihre neue Netflix-Alternative aufmerksam geworden.
„Dude, wenn du jemandem ein Auto klauen würdest und er hätte noch genau dasselbe Auto, nur du hättest jetzt auch eins – hell yeah!“
Batz, Webvideoproduzent, „Flipps“, 2023
Internetpiraterie: Eine kopierte Definition
„Als Internetpiraterie wird die unerlaubte Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Büchern, Filmen oder Musik bezeichnet.“
Das schreibt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und bezieht sich im dazugehörigen Text vornehmlich auf
E-Books und Hörbücher, die über verschiedene Portale gratis feilgeboten werden. Man fragt sich natürlich, warum man überhaupt noch Hörbücher auf illegalen Seiten streamen müsste, wenn selbst eine kostenfreie Mitgliedschaft bei Anbietern wie Spotify oder Deezer Zugang zu den meisten kommerziellen Hörbuchangeboten bietet – übrigens zum Leidwesen der Urheber.
Randnotiz: Der Börsenverein des Buchhandels ist ein Gründungsmitglied der CUII.
Urheberrecht: Ein Rückblick
Anders als andere moderne Konzepte, z. B. Naturwissenschaften, Toiletten, der Thermomix, wurzelt die Idee des Urheberrechts nicht in der Antike. Da sieht man das alles nicht so ernst und dank fehlender sozialer Medien ist auch der Geltungsdrang nicht so dicke.
Im Mittelalter findet die Wissensreproduktion überwiegend in Klöstern statt. In Schreibstuben, sogenannten Skriptorien, hocken zahlreiche Jünglinge und duplizieren sich ‘nen Wolf an der Erfolgsliteratur: Altes Testament, Neues Testament und andere frühchristliche Gassenhauer.
Mit dem Wachsen der Universität als weltliche Einrichtung zur Wissensvermittlung ab dem 11. und 12. Jahrhundert sind Bücher und Schriften nicht mehr ein Gottesgeschenk, sondern vielmehr Werkzeug zur Bildung. Zeitgleich steigt der Drang unter Autoren (männlich), auch als Urheber erkannt zu werden, fürs Ego oder so – und das, obwohl die Leipziger Buchmesse noch gar nicht erfunden wurde. Zu dieser Zeit werden Bücher allerdings schon gegen Geld kopiert. Toll!
Das Drama geht eigentlich erst richtig los, als Johannes Gutenberg, sicherlich aus purer Boshaftigkeit heraus, Mitte des 15. Jahrhunderts den Buchdruck mit beweglichen Lettern erfindet und damit das massenhafte Kopieren von Schriften ermöglicht. Buh, Sir! Infolge massenhafter billiger Nachdrucke wird gegen 1475 das sogenannte „Druckerprivileg“ eingeführt, das festlegt, wer bestimmte Werke überhaupt vervielfältigen darf. Kennen Sie bis heute, als Teil von Lizenzierungsverträgen.
Während sich das spätere Deutschland im 18. Jahrhundert noch mit Kriegen und Kleinstaaterei beschäftigt, sind andere Länder bezüglich der Ausformulierung von Urheberrechten deutlich mehr auf zack: England mit der „Statute of Anne“ (1709), USA mit ihrer „Copyright“-Klausel (1790), Frankreich mit der „Droît d‘auteur“ (1791).
Parallel bemühen sich norddeutsche Buchhändler um ein Verlagsrecht. Die Gründung der „Berner Übereinkunft“ (1886) legte den Grundstein für internationalen Urheberrechtsschutz, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf Musik, bildende Kunst und Fotografie ausgeweitet wird und damit den Boden für das heutige deutsche Urheberrecht bereitet.
Im 20. Jahrhundert beschleunigt sich die Entwicklung des deutschen Urheberrechts aufgrund neuer technischer Verwertungsmöglichkeiten, wachsender kreativer Arbeit und der Urbanisierung, die Medienprodukte in Massenkonsumgüter verwandelt. Interessenvertretungen wie die „AFMA – Anstalt für musikalische Aufführungsrechte“ (1903) und die „GEMA – Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte“ (1915) sollen sich um die Verwertungsrechte kümmern. 1965 werden die bisherigen Gesetze in einem einheitlichen Urheberrechtsgesetz zusammengeführt, das 1966 in Kraft tritt und bis heute die Grundlage des deutschen Urheberrechts bildet.
Medienpirat: Das unverstandene Wesen
Schon in den 1960er-Jahren werden Schallplatten illegal kopiert. In den 1980er-Jahren steigt die Verbreitung von Raubkopien dank erschwinglicher Kassettendecks und Videorekorder exponentiell an. Besonders mit der Verbreitung von CDs und DVDs in den 1990er-Jahren nimmt das Phänomen weiter zu, vor allem, weil digitale Medien einfach zu kopieren sind.
Ein Wendepunkt ist die Einführung des Online-Dienstes „Napster“ im Jahr 1999. Dieses Peer-to-Peer-Netzwerk ermöglicht es Nutzern, Musikdateien weltweit kostenlos zu teilen, was die Musikindustrie schwer trifft. Es folgen Plattformen wie LimeWire, Kazaa und später Torrent-Seiten wie The Pirate Bay oder der Sharehoster „Megaupload“ von Ex-Hacker und Geschäftsmann „Kimdotcom“. Napster wird 2001 aufgrund von Urheberrechtsklagen geschlossen, zählt aber für immer als einer der maßgeblichen Treiber moderner Online-Piraterie.
Raubkopierer sind Verbrecher
2003 startet die „Zukunft Kino Marketing GmbH“ eine Kampagne mit dem Titel „Raubkopierer sind Verbrecher“. Die martialischen Clips suggerieren Gefängnisstrafen von fünf Jahren, wenn man auch nur einen Film illegal anschaut. Gefördert wird die Kampagne von der Filmförderanstalt. Ebenso eine Folgekampagne. Ein Kritikpunkt ist bereits der Begriff selbst. Journalist Kai Biermann betrachtet den Begriff „Raubkopierer“ als Oxymoron, da der Begriff „Raub“ per Definition gewaltsamen Diebstahl bezeichnet und damit dem Wort „Kopie“ als Vervielfältigung gegenüberstehe. Es wird nach dieser Definition eben nichts gestohlen, sondern allenfalls unrechtmäßig vervielfältigt.
2022 kommt Journalist Witold Pryjda in seinem Winfuture-Artikel zu dem ernüchternden Fazit, dass die großen Anti-Piraterie-Kampagnen gescheitert sind. Gründe sind mannigfaltig, wurzeln aber auch in Kapitalismuskritik.
First World Problems: Streaming
Streaming-Dienste wie Netflix und Spotify haben das legale Konsumieren von Medien revolutioniert, doch sie konnten Piraterie nicht vollständig eindämmen. Oftmals sind geografische Einschränkungen oder hohe Abo-Kosten Gründe dafür, dass Nutzer weiterhin auf illegale Plattformen zurückgreifen. IPTV-Dienste, die illegale Streams anbieten, haben sich in den letzten Jahren zu einem Milliardenmarkt entwickelt.
Internet Archive
Die Motive für die Nutzung illegaler Angebote sind vielfältig. Eine Umfrage aus dem Jahr 2023 zeigt, dass 42 Prozent der Nutzer angaben, dass hohe Preise der Hauptgrund für Piraterie seien, weitere Gründe sind mangelnde Verfügbarkeit, Bequemlichkeit (illegale Plattformen sind oft einfach nutzerfreundlicher und barrierearm) und soziale Akzeptanz. Letzteres liegt auch darin begründet, dass es in manchen Ländern gar keinen geregelten Zugang zu internationalen Film- und Serienangeboten gibt oder wenn dann nur zu unerschwinglichen Kosten. In Entwicklungsländern sind illegale Streaming-
angebote bisweilen Teil der kulturellen Bildung.
Aber: Plattformen wie Spotify und Netflix haben gezeigt, dass Nutzer bereit sind zu zahlen, wenn Inhalte leicht zugänglich und bezahlbar sind bzw. wären.
Kein Fazit
Ungeachtet aller Punkte bleibt Medienpiraterie ein vielschichtiges Problem. Während die Digitalisierung neue Wege für die Verbreitung von Inhalten geschaffen hat, müssen rechtliche, technologische und gesellschaftliche Maßnahmen weiterentwickelt werden, um die Rechte von Kreativen zu schützen, ohne den Zugang zu Kultur einzuschränken. Die Herausforderung wird es sein, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und kultureller Teilhabe zu finden.
Autor: Robert Gryczke
Quellen: Video: „Raubkopie & Piraterie: Verbrechen oder Notwehr?“ vom 23.06.2023; BPB.de, „Geschichte des Urheberrechts“ vom 01.10.2013; Focus.de, „Das müssen Sie beachten …“ vom 12.08.2020; Boersenverein.de, „Internetpiraterie“, abgerufen am 15.11.2024; CUII.info, abgerufen am 15.11.2024; Neusprech.org, „Raubkopie“ vom 13.05.2010; Winfuture.de, „Das sind die Gründe …“ vom 01.08.2022


