4. Ausgabe 2024 | Nr. 95
Neue Wohnadresse von der Couch aus anmelden
Umziehen ist immer mit viel Stress verbunden – es gilt Wände zu streichen, Umzugskartons auszupacken und seine neue Adresse anzumelden. In der Landeshauptstadt Magdeburg ist für die An- oder Ummeldung der Hauptwohnung seit August kein Gang zum Bürgerbüro mehr notwendig: Sie kann digital beantragt werden.
Über 34.000 Mal wurden 2023 Wohnsitze in Magdeburg an- und umgemeldet. Die Bürgerbüros stießen zunehmend an ihre Grenzen, da Termine meist schnell ausgebucht waren. Denn es ist gesetzlich Pflicht, sich spätestens 14 Tage nach dem Umzug an- oder umzumelden.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWa) spart den Weg ins Bürgerbüro und ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Voraussetzungen sind ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN, ein BundID-Nutzerkonto, ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle bzw. Computer mit Kartenlesegerät, die AusweisApp sowie die Wohnungsgeberbestätigung.
„Diese neue Flexibilität ist eine Erleichterung sowohl für die betroffenen Menschen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Bürgerbüros“, sagt Pascal Rössing, Teamleiter Meldewesen, Backoffice und 115 ServiceCenter der Landeshauptstadt Magdeburg.
Die eWa gehört zu den Dienstleistungen des Online-Zugangsgesetzes und wurde somit nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) von der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg federführend entwickelt. Nachdem sie erfolgreich dort getestet und im September 2022 eingeführt wurde, wird sie nach und nach interessierten Bundesländern zur Verfügung gestellt. Sachsen-Anhalt hat Ende 2023 zunächst acht Städte und Gemeinden als Pilot-kommunen ausgewählt, darunter die Landeshauptstadt Magdeburg.
Da das Land die Anwendung erworben hat, läuft die Umsetzung für die Kommunen hauptsächlich über den Dienstleister Dataport. Die KID Magdeburg GmbH übernahm die Fachverfahrensertüchtigung für die EfA-Online-Dienste „elektronische Wohnsitzanmeldung“ in dem Fachverfahren VOIS | MESO. „Alles lief reibungslos“, berichtet Torsten Pauer, der als Anwendungsbetreuer die Einführung der eWa betreute.
Zwei Monate dauerte die Testphase im Backoffice-Bereich der Meldebehörde. Es wurde hierzu ein Test in Echtzeit mit Betroffenen, die sich ummelden mussten, durchgeführt. „Dank der Größe der Stadtverwaltung konnten genügend Personen innerhalb der Verwaltung zum Testen des neuen Online-Dienstes gefunden werden. Sie führten alle Schritte vor Ort in der Meldebehörde durch und so konnten wir sofort überprüfen, ob alles funktioniert“, berichtet Rössing und fügt hinzu: „In der Zeit haben sogar Personen, die von dem Test nichts wussten, den Dienst gefunden. Das hat uns überrascht. Diese Anträge haben wir selbstverständlich auch mit bearbeitet.“
Die digital eingereichten Anträge werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams Meldewesen überprüft. Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss die Person persönlich im Bürgerbüro vorbeikommen. Gibt es Unsicherheiten bei den Wohnungsgeberdokumenten, kann eine Zwischenprüfung veranlasst werden. Dafür wird ein Code per Brief an die angegebene Adresse verschickt, der Antragsteller muss ihn im Online-Dienst eingeben. Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller digital die Meldebestätigung und nach drei bis sieben Tagen per Post den Aufkleber für den Personalausweis. Ein QR-Code ersetzt das bisherige Siegel auf dem Aufkleber.
„Die Bearbeitung des Meldevorgangs ist bei Nutzung der eWa vom Frontoffice in das Backoffice gewechselt“, erklärt Rössing. „Das spart Zeit, die für andere Dienstleistungen, wie die Anträge für Personalausweis oder Reisepass, genutzt werden kann.“
Drei Monate nach der Einführung wurden bereits über 350 An- oder Ummeldungen online getätigt, jeden Monat werden es mehr. Nur bei fünf lagen technische Probleme vor. „Diese Probleme wurden zusammen mit dem Fachverfahrenshersteller analysiert und geklärt“, berichtet Pauer.
Erst im Nachgang kam die größte Herausforderung für das Team Backoffice und 115 ServiceCenter: „Wer technische Probleme mit dem Antrag hat, ruft bei uns an oder schreibt eine E-Mail. Bisher gibt es noch keine aufbereiteten Informationen in der 115-Wissensdatenbank zur eWa, die uns helfen würden, die Fragen besser beantworten zu können“, bedauert Rössing und fügt hinzu: „Wir wissen aber, dass derzeit die Aufnahme von Informationen in die 115-Wissensdatenbank durch die Föderale IT-Kooperation (FITKO) in Arbeit ist.“
Die eWa soll nach und nach auf alle Kommunen in Sachsen-Anhalt erweitert werden. Das Land übernimmt die Kosten der Dienstleistung bis Ende 2026
und die Wartungskosten für 12 Monate nach der Einführung in den jeweiligen Kommunen.
Mathilde Lemesle


