
68. Ausgabe, 1. Quartal 2018
eCall – jede Sekunde zählt
Automatischer Notruf in Neuwagen Pflicht
200 bis 300 Menschen sterben jeden Monat bei Autounfällen auf deutschen Straßen. In manchem Monat einige weniger, in anderen auch mehr als 300. Europaweit sind es pro Jahr etwa 25.000 Verkehrstote (Statistik 2016). Etwa jeder Zehnte könnte überleben, wenn schneller Hilfe käme. Deshalb werden automatische Notrufsysteme Pflicht – in der EU müssen Neuwagen ab 31. März 2018 mit eCall ausgerüstet sein.
Der Vorteil
Crash-Sensoren, die Art und Schwere des Unfalls erkennen, setzen sofort den 112-Notruf ab und übermitteln Daten zu Standort, Unfallzeitpunkt und Fahrtrichtung, zu Fahrzeugtyp und Insassen-Anzahl. Selbst, ob das Fahrzeug mit Benzin, Diesel, Strom oder Gas fährt, teilt eCall der Rettungsleitstelle selbständig mit. Zusätzlich wird eine Sprachverbindung hergestellt. So können Insassen, die bei Bewusstsein sind, oder Ersthelfer, weitere Informationen zum Unfall und zu den Verletzten durchgeben. Rettungswagen und Feuerwehr können so schneller und optimal vorbereitet an der Einsatzstelle sein.
Nach Angaben der R+V Versicherung kann die Spanne zwischen Unfallzeitpunkt und Eintreffen der Rettungskräfte in städtischen Gebieten mit eCall um bis zu 40 Prozent und im ländlichen Raum um bis zu 50 Prozent verkürzt werden. Durch diesen Zeitgewinn könnten europaweit jährlich bis zu 2.500 Menschenleben gerettet werden, schreibt die Versicherung (www.ruv.de)
Auch ältere Fahrzeuge lassen sich nachrüsten. Die Angebote reichen vom Unfallmeldestecker für den Zigarettenanzünder, der sich via Bluetooth mit dem Smartphone verbindet, bis zum Komplettsystem für mehrere hundert Euro.
Neues Prüfverfahren
Wer einen Neuwagen und eCall will, kauft besser nach dem 31.3., dann ist das System komplett und serienmäßig an Bord, aber vor dem 1. September 2018, denn dann könnten die Kfz-Steuern für viele Neuwagen steigen. Grund ist ein neues Prüfverfahren: Die Steuer wird künftig nicht mehr nach den im NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus, 20 Minuten mit niedrigen Geschwindigkeiten) ermittelten Werten festgelegt, sondern nach dem WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure, 30 Minuten mit vier verschiedenen Geschwindigkeitsprofilen).
In dem Verfahren werden der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs gemessen und die Einhaltung der Abgasgrenzwerte geprüft. „Ab dem 1. September 2018 müssen in Europa für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeug-Modelle im WLTP gemessene Abgas- und Verbrauchswerte vorliegen“, heißt es unter www.mobilitaet-von-morgen.de.
Beim Abgas gibt es seit 1. Januar 2018 eine weitere Neuerung: Bei jedem TÜV ist ab sofort die Endrohrmessung fällig. Das betrifft deutschlandweit 24 Millionen Abgasuntersuchungen im Jahr, heißt es bei www.focus.de.
Bisher wurde bei der AU nur ein Diagnose-Adapter ausgelesen. Zeigte dieser keinen Fehler an, war die Prüfung bestanden, die Endrohrmessung entfiel. Künftig wird jedoch bei allen Fahrzeugen eine Messsonde in den Auspuff geschoben. Defekte oder Manipulationen am Abgassystem sollen so besser erkannt werden. Die AU würde kaum teurer, die Kostenfalle schnappt anders zu: Denn möglicherweise müssten Partikelfilter in Zukunft in deutlich kürzeren Abständen gewechselt werden, heißt es im Magazin „Automobilwoche“.
Autor: bek