Dataport und KITU: Das meistern wir gemeinsam

Klares Bekenntnis und wichtiges Signal für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Der Weg zum bundesweiten Portalverbund führt über Arbeitsteilung und Kooperation. Das betrifft sowohl die politische als auch die ausführende Seite. Auf Landes- und kommunaler Ebene in Sachsen-Anhalt haben sich Dataport und KITU klar dazu bekannt: Die technische Umsetzung meistern wir gemeinsam. Bis 2022 sollen Bund und Länder im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zusammenschließen und dort alle Dienstleistungen online anbieten, wobei die Kommunalportale transparent eingebunden werden müssen.

Sowohl Dataport als auch KITU versorgen öffentliche Verwaltungen mit IT. Sachsen-Anhalt, weitere fünf Bundesländer sowie ein kommunaler IT-Verbund (ITVSH) sind Träger von Dataport. Die KITU-Genossenschaft zählt 66 Kommunen und Verbände zu ihren Mitgliedern. Dataport werde die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auf Landesebene begleiten, während die KITU den Kommunen Sachsen-Anhalts beim Meistern dieser großen Herausforderung zur Seite steht. Gemeinsam werden KITU und Dataport die IT für Kommunen und Land zusammenbringen. Das bekräftigten sie auf der Tagung „Chancen und Herausforderungen Digitales Sachsen-Anhalt“ im Januar in Magdeburg.

Dr. Michael Wandersleb und Jan Petereit am Info-Stand der KITU

Das Land stellt eine Plattform (OSI) zur Umsetzung des OZG zur Verfügung, welche ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Bürger und Unternehmen künftig ihre Anliegen über kommunale und Bundesländergrenzen hinweg regeln können. Dann kann der Fischereischein für den Urlaub an einem bayerischen Binnensee oder an der Ostseeküste bequem von zu Hause aus zu jeder Tages- und Nachtzeit beantragt, bezahlt und ausgedruckt werden. Dann könnte online die Wohnung umgemeldet, das Kind für die Kita angemeldet, eine Melderegisterauskunft eingeholt, ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, ein Gewerbe umgemeldet werden und vieles mehr. Und das alles mit nur einem Nutzerkonto – ohne immer wieder dieselben Daten liefern zu müssen.

Bei den Kommunen bleibt die Zuständigkeit für die Fachverfahren. Der Online-Antrag muss an die bearbeitende Stelle geleitet werden. Erforderlich sind rechtssichere digitale Formulare mit rechtssicherer digitaler Authentifizierung, die digitale Verarbeitung, Archivierung der Vorgänge und das elektronische Bezahlen. „Das Internet wird immer mehr zur Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger“, sagte Jan Petereit, Beauftragter des KITU-Vorstandes. „Wir begleiten die Kommunen auf dieser spannenden Reise. Der Weg ist noch weit, aber es lohnt sich, ihn zu gehen.“ Marco Hauffe, Bereichsleiter Anwendungen der KID Magdeburg, erklärte: „Vorteile hat nicht nur der Bürger. In den Verwaltungen werden Kapazitäten für andere Aufgaben frei, wenn Verwaltungsprozesse durchgehend digital gestaltet sind und die Bezahlung der Gebühren mittels e-Payment in die Vorgänge integriert ist.“

Um die Dienstleistungen tatsächlich komplett online anbieten zu können, müssen allerdings auch Gesetze und Verordnungen geändert werden. Denn noch ist zum Beispiel das persönliche Erscheinen der Brautleute im Standesamt erforderlich, um die Eheschließung anzumelden. Auch nach der Hausgeburt ihres Kindes müssen Eltern bislang im Amt erscheinen. Auf technologischer Seite sind dagegen schon viele Produkte für die digitale Verwaltung vorhanden, die im Zuge der OZG-Umsetzung implementiert werden können.

So steht mit Sachsen-Anhalt-Connect (SAC) ein umfangreiches Sortiment an rechtssicheren elektronischen PDF-Formularen und an intelligenten Antragsassistenten zur Verfügung, mit denen die für das jeweilige Anliegen erforderlichen Daten abgefragt und erfasst werden. In Kombination mit der Online-Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis mit eID-Funktion und mit Online-Bezahlverfahren wie giropay und paydirekt können Verwaltungsvorgänge medienbruchfrei von der Antragstellung zu Hause bis zur Genehmigung im Amt erledigt werden.  Mit dem iKfz-Portal für die Fahrzeugzulassung, mit dem Urkundenportal zur Bestellung von Personenstandsurkunden sowie mit dem Portal „Melderegisterauskunft“ haben KITU/KID bereits Online-Dienste realisiert.

bek