76. Ausgabe, 1. Quartal 2020

In der KITU müssen Schulträger den Weg nicht allein gehen

DigitalPakt Schule

137 Millionen Euro für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt oder 507 Euro pro Schüler stehen im Zeitraum 2019 bis 2024 im DigitalPakt Schule für Investitionen in Schul-IT zur Verfügung. Die Schulträger (Landkreise, Städte, Gemeinden, freie Träger) sind gefordert, Konzepte zu entwickeln und Anträge zu stellen, damit das, was ihnen theoretisch zukommen soll, auch praktisch in die Fortentwicklung ihrer Bildungsstätten fließen kann.

Bis zum 30. Juni 2021 haben sie dafür Zeit. Das klingt noch weit entfernt. Doch das Verfahren hat Tücken und entsprechend groß sind die Unsicherheiten. „In der KITU-Gemeinschaft lassen sich die Herausforderungen leichter meistern“, sagt Norbert Wichmann, Leiter Kommunikation und Marktentwicklung der KID Magdeburg. Beim Kommunalen IT-Dienstleister wird nach Wegen gesucht, um KITU-Mitgliedsstädte und -landkreise bestmöglich zu unterstützen und Synergien zu ermöglichen.  

Wie bisher können die Mitglieder der Genossenschaft auf den KITU-Warenkorb mit Komponenten für ein leistungsfähiges Netzwerk zur Datenübertragung, mit Firewallsystemen und Virenschutz, mit Servertechnik, pädagogischer Software sowie Endgeräten vom Tablet bis zur digitalen Tafel zugreifen, Installation und Schulungen inbegriffen. Sie können die Anschaffungen und Dienstleistungen in Auftrag geben, ohne die Projekte selbst ausschreiben zu müssen. Das hat die KID für die Gemeinschaft erledigt und dazu mit Partnern Rahmenverträge geschlossen.

Über die vorangegangene Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind in den vergangenen Jahren etwa 100 der insgesamt 900 Schulen im Land gefördert worden. Die „restlichen“ 800 Bildungseinrichtungen fangen meist bei null an. Der Schwerpunkt der Förderung im DigitalPakt liegt bei der Infrastruktur. Vier Fünftel der Mittel sollen verwendet werden, die Schulen mit den erforderlichen Elektro- und Datenkabeln, mit Anschlüssen und Netzwerktechnik für eine leistungsfähige Datenübertragung auszustatten. Ein Fünftel ist für den Kauf von Endgeräten vorgesehen.

Außerdem fehlt vielen Schulen noch der Zugang zu schnellem Internet. Bis Ende 2021 sollen alle Schulen in Sachsen-Anhalt ihren Breitband-Anschluss haben, so das Versprechen der Landesregierung. Übergangslösungen mit Richtfunk, wie sie zum Beispiel für die Berufsbildenden Schulen „Conrad Tack“ in Burg oder für die Jugendwerk Rolandmühle gGmbH in Burg geschaffen wurden, um die Nutzung von Schul-IT zu ermöglichen, sollen dann ausgedient haben.

„Eine Schwierigkeit besteht in der Gebäudesubstanz vieler Schulen“, weiß Norbert Wichmann, „oft ist der finanzielle Aufwand sehr hoch, um alle Kabel für eine funktionstüchtige IT-Ausstattung zu verlegen und manches Problem, das bei den Vorplanungen nicht sichtbar ist, kann für unangenehme Überraschungen sorgen.“ So habe es im IKT-Programm oft „Preisverschiebungen von der Antrags- bis zur Realisierungsphase“ gegeben und dann sei nicht mehr viel Geld für Endgeräte übriggeblieben. Auch dass die Zeitkapazitäten von Handwerksunternehmen selten mit dem Wunsch zusammenpassten, Einschränkungen im Schulbetrieb zu vermeiden, sei ein Problem.

Schulen und Schulträger müssten zudem intensiv miteinander kommunizieren, damit klar sei, wohin die Reise gehen soll. Medienpädagogische Konzepte müssen entwickelt werden und diese wiederum sind die Grundlage für Ausschreibung und Planung. Um die Planungskosten aber in der Ausschreibung und damit förderfähig unterbringen zu können, müssten die Schulträger schon vorher wissen, wie sich die Kosten zusammensetzen, und das ist schwierig.

„Wir wollen den Genossenschaftsmitgliedern anbieten, die Planungsleistung auszuschreiben und hierfür einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die KID würde einen Leistungskatalog entwickeln, als Projektkoordinator auftreten und auf die Projektumsetzung schauen“, erklärt Norbert Wichmann.

„Wir wollen den Prozess wirtschaftlich berechenbar machen und tragfähige Kompromisse finden.“

Norbert Wichmann

„Von den Schulträgern benötigen wir Informationen darüber, was sie brauchen, was sie wollen. Dann können wir die Bausteine entwickeln und in Pakete packen, um sie dann den Mitgliedern vergabekonform zur Verfügung zu stellen.“ Die zu leistende konzeptionelle Vorarbeit sei riesengroß. Deshalb dränge die Zeit.

Nötig seien auch Datenschutzkonzepte in den Schulen, betonte Bernd Bulirsch, Mitarbeiter im Bereich Technik der KID. „Werden den Schülern Laptops oder Tablets zur Verfügung gestellt und arbeiten mehrere Benutzer nacheinander an den Geräten oder bringen Schüler eigene mobile Endgeräte mit? Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an den Datenschutz“, so Bernd Bulirschs Hinweis. Dabei sei auch zu beachten, dass die Schüler von heute mit Internet, mit Smartphones und Tablets aufwachsen und sich als „digital natives“ meist besser als die Lehrer mit Geräten und Software auskennen. Deshalb müsse das technische Konzept ein Sicherheitskonzept enthalten. Welche Anforderungen das Land bei der Fördermittelvergabe hierbei stelle und bis in welche Tiefe die Vorkehrungen darzustellen seien, das sei allerdings noch nicht klar, so Bernd Bulirsch.

Wichtig sei der Gedankenaustausch innerhalb der KITU über Wünsche und Lösungsmöglichkeiten. „Die KITU-Mitglieder haben den Vorteil, dass sie diesen Weg nicht allein gehen müssen“, sagt Norbert Wichmann, „wir wollen den Prozess wirtschaftlich berechenbar machen und tragfähige Kompromisse finden.“

Autor: bek