73. Ausgabe, 2. Quartal 2019

Anschub für die Digitalisierung an den Schulen

Gespräch mit Marco Tullner,  Bildungsminister des Landes Sachsen-Anhalt, zum DigitalPakt

Fünf Milliarden Euro stehen bundesweit für den DigitalPakt von Bund und Ländern zur Verfügung. Sachsen-Anhalt bekommt aus diesem Topf 137,583 Millionen Euro Bundesmittel. Land, Kommunen und freie Träger müssen dazu für ihre Projekte insgesamt mindestens zehn Prozent investiven Eigenanteil beisteuern.  Der notwendige Systemwechsel soll damit an allen Schulen auf den Weg gebracht werden.

Marco Tullner, Bildungsminister des Landes Sachsen-Anhalt
Marco Tullner, Bildungsminister des Landes Sachsen-Anhalt

137,583 Millionen Euro Bundesmittel für Schul-IT – wie wird das Geld verteilt?

Bildungsminister Marco Tullner: Das werden voraussichtlich 500 bis 520 Euro pro Schüler sein. Die Fördermittel werden als schülerzahlbasiertes Schulträgerbudget auf Antrag an die Schulträger  und Schulen in freier Trägerschaft ausgereicht. Dafür wird gegenwärtig eine Förderrichtlinie erarbeitet, die am 1. August 2019 in Kraft treten soll.

Das heißt, zum Beginn des neuen Schuljahres kann die Verteilung der Fördergelder starten?

Marco Tullner: Bund und Länder haben sich auf ein Antragsverfahren geeinigt. Ziel des Ministeriums für Bildung ist es, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die Anträge auf Auszahlung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule beim Landesverwaltungsamt gestellt werden können. Da einige Träger bei der letzten Förderrunde aus der IT-Förderrichtlinie des Landes nicht bedient werden konnten, werden uns die ersten Anträge sehr schnell erreichen.

500 bis 520 Euro pro Schüler für digitale Bildung, das hört sich nicht so viel an, das ist gerade mal ein Laptop …

Marco Tullner: Wir haben in den vergangenen Jahren mehr als 100 Schulen im Land frisch mit Technik ausgestattet und auf einen guten Stand gebracht. Aus diesem Grund haben wird die Budgets für die einzelnen Schulträger nicht schulscharf berechnet, sondern wir betrachten die Gesamtschülerzahl jedes Schulträgers. Auf diese Weise können die Schulträger an den Schulen mit dem größten Nachholbedarf entsprechend mehr investieren.  Außerdem handelt es sich beim DigitalPakt Schule um einen Anschub und nicht um den Schlusspunkt der Digitalisierung an den Schulen. Dabei ist es nicht das primäre Ziel, jeder Schülerin und jedem Schüler einfach einen Laptop in die Hand zu drücken. Vielmehr sollen zuerst die Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Einsatz von Endgeräten geschaffen werden.

Welche Prioritäten werden bei der Förderung gesetzt?

Marco Tullner: Schwerpunkt ist zuallererst die Verkabelung und Vernetzung der Schulgebäude und -gelände. Denn ohne leistungsfähiges schulisches WLAN nützen digitale Endgeräte wenig. Deshalb werden zunächst bis zu 50 Prozent der Budgets für diesen Bereich reserviert. Die weiteren Mittel stehen für die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeits- und Endgeräten zur Verfügung.

Welche Bedingungen müssen die Schulen erfüllen, um Fördermittel zu bekommen?

Marco Tullner: Hier gilt es zum einen, die technischen Standards zu erfüllen, damit nicht überall im Land Insellösungen entstehen. In vielen Fällen bietet es sich an, wenn mehrere Schulen zusammenarbeiten. Dazu muss man sich auf grundsätzliche Parameter einigen. Vom Land wird es eine Handreichung mit Vorgaben geben, welche technischen Mindeststandards vorhanden sein und welche Schnittstellen bedient werden müssen. Zum anderen muss in den Anträgen dargestellt werden, wie die Digitalisierung im Schulalltag gelebt werden soll. Damit soll vermieden werden, dass die neue Technik ungenutzt im Lagerraum verschwindet. Hier sind die Vorgaben jedoch deutlich weniger konkret. Die Schulen müssen die Möglichkeit haben, ihre Ziele realistisch von ihrem jeweiligen Ausgangspunkt aus zu beschreiben. Es bringt nichts, wenn ein zentrales Leitbild vorgegeben wird, von dem die Hälfte sagt: das schaffe ich nie und die andere Hälfe: das mache ich doch schon jeden Tag.

Technik zu bekommen, ist das eine, doch wie steht es um Lernsoftware und Inhalte für den Unterricht?

Marco Tullner: Der DigitalPakt Schule sieht neben der direkten Unterstützung der Schulen vor Ort auch landesweite und länderübergreifende Projekte vor. Sie dienen genau dazu, notwendige Standards festzulegen, Software weiter zu entwickeln und Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer zu intensivieren.

Wer kümmert sich um Wartung und administrative Aufgaben?

Marco Tullner: Ausstattung und Unterhalt der Schulen, also die Bereitstellung aller Sachmittel, ist im Land Sachsen-Anhalt eine Aufgabe der Schulträger. Wie sie ihrer Verpflichtung nachkommen, ob mit eigenem Personal oder durch die Vergabe von Aufträgen an Fachfirmen, ist ihnen überlassen. Die Schulträger sind auch für das technische und administrative Personal an den Schulen zuständig. Mit dem digitalen Wandel geht hier für die Schulträger eine neue Aufgabe einher. Neben dem klassischen Hausmeister wird es künftig auch einen Administrator geben müssen, der die Digitaltechnik einer Schule oder mehrerer Schulen eines Trägers betreut.

Bis wann muss das DigitalPakt-Fördergeld ausgegeben sein?

Marco Tullner: Bis zum 31.12.2025 müssen die Mittel aus dem DigitalPakt Schule vollständig abgerechnet sein. Das heißt, dass Anträge bis längstens zum 31.12.2021 eingereicht werden können und alle geförderten Projekte bis spätestens 31.12.2024 vollständig umgesetzt sein müssen.

bek