75. Ausgabe, 4. Quartal 2019

Digitale Verwaltung: Status Quo Das OZG zwischen Aufbruch und Rückstand

Deutschlands steiniger Weg zum E-Government

Der Normenkontrollrat hat im Oktober den dritten Monitor Digitale Verwaltung vorgelegt. Das Fazit: zu wenig Geld, zu wenig Personal, zu wenig Vernetzung. Wie sehen die Lösungsansätze aus? Und von welchen Nationen kann man lernen?

Die Digitalisierung der Verwaltungsebene ist ein echtes Mammutprojekt, darf im Umkehrschluss aber keine Jahrhundertaufgabe werden. In diesem Artikel finden Sie neben Basics zum Onlinezugangsgesetz und dem Nationalen Normenkontrollrat auch den aktuellen Stand zur bundesdeutschen Verwaltungsdigitalisierung.

Was ist das Onlinezugangsgesetz?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG, 2017) beschreibt ein „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen“. Das OZG verpflichtet den Bund und die Länder dazu, Verwaltungsleistungen auch online anzubieten und die jeweiligen Serviceportale miteinander zu verknüpfen.
Im Kern steht der Gedanke, dass Bürger nur noch ein Nutzerkonto benötigen, um die derzeit knapp 570 Verwaltungsleistungen (z. B. Führerschein, Ummeldung, etc.) in Anspruch zu nehmen – egal, ob Kommune, Bund oder Land.
Die Umsetzung ist bis zum 31.12.2022 geplant.

(Sachsen-Anhalt.de, „Onlinezugangsgesetz“, abgerufen am 20.11.2019)
(Gesetze-im-Internet.de, „Onlinezugangsgesetz“, abgerufen am 20.11.2019)

Was ist der Nationale Normenkontrollrat?

Zitat: „Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein [...] unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. [...] Ziel ist es, unnötige Bürokratie und gesetzliche Folgekosten zu begrenzen und abzubauen. [...] Die Digitalisierung der Verwaltung ist dabei von entscheidender Bedeutung.“
Der Nationale Normenkontrollrat wurde 2006 eingerichtet und überprüft seitdem bestehende Gesetze und geplante Regelungen, sowie Gesetzesentwürfe auf Folgekosten, Aufwand und Mehrwert für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.

(Website des Nationalen Normenkontrollrats, abgerufen am 20.11.2019)

NKR Monitor Digitale Verwaltung

Im Monitor Digitale Verwaltung beschäftigt sich der Normenkontrollrat umfassend mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Das ist auch dringend notwendig, zumindest in Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland im internationalen Digitalisierungsvergleich zusehends abrutscht.
Im aktuellen Digital Economy and Society Index (DESI), belegt Deutschland Platz 24 von 28. Im letzten Jahr lag Deutschland noch auf Platz 19.

Zum direkten Vergleich: Die ersten Plätze belegen Finnland, Schweden und die Niederlande. Auf den letzten Plätzen rangieren unter anderem Bulgarien und Italien. Das ist auch problematisch, weil Deutschland beweist, dass man trotz guter wirtschaftlicher Voraussetzungen die Digitalisierung verpassen kann.

(NKR, Monitor Digitale Verwaltung #3, Oktober 2019, abgerufen am 20.11.2019); (Website des DESI, abgerufen am 20.11.2019)